Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, dann regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Dem Betriebsrat stehen als Vertretung der gesamten Arbeitnehmerschaft eines Unternehmens umfassende Rechte gegen den Arbeitgeber zu. Davon umfasst ist das Informationsrecht und das Beratungsrecht, also das Recht, vom Arbeitgeber umfassend informiert zu werden und bestimmte Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu erörtern. Weiterhin hat der Betriebsrat ein Zustimmungsverweigerungsrecht bei bestimmten personellen Maßnahmen und ein Mitbestimmungsrecht bei besonderen Maßnahmen.
Dennoch sollte die Tätigkeit des Betriebsrats im Sinne des Interessenausgleichs zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber erfolgen. Denn eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ist unerlässlich für die Organisation und den Bestand des Betriebes. Kommt es trotzdem zu Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, können diese u.U. auch vor Gericht ausgetragen werden. Hier ist es wichtig, jemanden an der Hand zu haben, der nicht nur das entsprechende Fachwissen im Betriebsverfassungsrecht besitzt, sondern auch das notwendige Augenmaß behält, um zu einer vernünftigen Verständigung der beiden Parteien zu gelangen.
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