Über das Wirtschaftsrecht, genauer das Wirtschaftsprivatrecht, Wirtschaftsverfassungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht, reguliert der Staat die rechtlichen Beziehungen innerhalb des Wirtschaftsverkehrs und der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander. Insbesondere spielen, aus staatlicher Sicht, die Förderung, Lenkung und Regulierung eine wichtige Rolle.
Demgegenüber wirkt das Wirtschaftsprivatrecht unmittelbar auf den Austausch von Gütern und Leistungen zwischen Hersteller, Händler und Endkunden ein.
Die maßgeblichen Regelungen zum Komplex Wirtschaftsrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH- Gesetz und Aktiengesetz zu finden. Aber auch das Grundgesetz, dort Art. 12, 14, 15 und 74 GG, liefert in Grundzügen Vorgaben für die Wirtschaft.
Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Gestaltung und Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten haben daneben in steigendem Maße die rechtlichen Vorgaben und Verordnungen der EU, beispielsweise was Subventionen, Beihilfen, Binnenhandel oder die Anerkennung von neuen Gesellschaftsformen betrifft.
Sofern Sie als Unternehmer bzw. Produzent von staatlichen Regulatorien betroffen sind oder aber als Händler bzw. Konsument Fragen haben, wenden Sie sich an uns.
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